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Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen

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  1. Allgemeines
    1. Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Vereinbarungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen. Sie sind integrierter Bestandteil des Vertrages. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie im kaufmännischen Verkehr nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Abweichenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Diese gelten auch dann nicht, wenn unser Vertragspartner sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärungen zugrunde gelegt hat.
  2. Angebote und Aufträge
    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Eine rechtswirksame Vereinbarung kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Ware zustande.
    2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie sonstige Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind jeweils nur annähernd zu verstehen. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns werden sie verbindlicher Vertragsinhalt.
  3. Preise
    1. Unsere Preise gelten grundsätzlich „ab Werk“. Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
    2. Die jeweilige, gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen gemäß § 14 UStG in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste für die angebotenen Produkte geändert, so sind wir berechtigt, anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis zu verlangen. Der Vertragspartner erhält ggf. eine geänderte Auftragsbestätigung. Der Vertragspartner kann in diesem Fall hinsichtlich derjenigen Waren, für die der Preis erhöht wurde, von seiner Bestellung zurücktreten. Der Rücktritt ist spätestens am 8. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich zu erklären. Eine Übersendung in Textform genügt.
  4. Lieferzeit
    1. Liefertermine sind unverbindlich und gelten nur als annähernd vereinbart. Der unverbindliche Liefertermin gilt einer Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach der angegebenen Lieferzeit noch als rechtzeitig.
    2. Falls eine ausdrücklich vereinbarte Frist schuldhaft nicht eingehalten werden kann oder wir aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mindestens 14 Tage betragen muss. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, von der Vereinbarung zurückzutreten.
    3. Wird unsere Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Vertragspartner gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
    4. Dauert das Leistungshindernis länger als 30 Kalendertage, sind sowohl der Vertragspartner als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt wurde. Ist der Vertragspartner vertraglich oder gesetzlich (z. B. wegen Interessenwegfalls) ohne Nachfrist zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
    5. Bei Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche oder Aufwendungsersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
  5. Versand
    1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Rechnung unseres Vertragspartners. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Es besteht keine Pflicht, eine Transportversicherung abzuschließen; dies ist ggf. von unserem Vertragspartner auf eigene Kosten zu veranlassen.
    2. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Teillieferungen können auf der Preisbasis einzeln abgerechnet und berechnet werden.
  6. Zahlung
    1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen mit 2 % Skonto und binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
    2. Unser Vertragspartner kommt auch bei Geldforderungen ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
    3. Gerät unser Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig. Ab diesem Zeitpunkt werden die vertraglich vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Zinsen geltend gemacht. Der Nachweis eines höheren Schadens, der ggf. zu ersetzen ist, bleibt vorbehalten.
    4. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskontfähigkeit (unter Wegfall des Skontos) erfüllungshalber angenommen. Dies gilt auch für Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.
    5. Unser Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig (entscheidungsreif) sind. Der Gegenanspruch muss auf demselben Kaufvertrag beruhen. Auf das Recht zur Widerklage wird verzichtet, wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden; diese Ansprüche sind jeweils getrennt und gesondert geltend zu machen und ggf. durchzusetzen.
  7. Gewährleistung/Haftung
    1. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von max. 2 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
    2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Für die technischen Richtlinien und Standards gelten ergänzend die aktuellen Bestimmungen unseres Verbandes und die branchenüblichen Regelungen als vereinbart.
    3. Die Nacherfüllung kann durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, eine von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn damit ein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist. Während der Nacherfüllungsleistungen sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Nacherfüllung gilt mit dem zweiten, vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen und führt dazu, dass wir die Nacherfüllung insgesamt verweigern können und unser Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären kann.
    4. Schadensersatzansprüche kann unser Vertragspartner erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht unseres Vertragspartners zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.
    5. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist und nur begrenzt in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens und beschränkt auf die Deckungssumme (100.000,00 €) der von uns abgeschlossenen Industriehaftpflichtversicherung.
    6. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 7.5 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    7. Soweit wir Garantie abgegeben haben, haften wir im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir nur, wenn das Risiko eines solchen Schadens offensichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
    8. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
    9. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und auf der Grundlage anderer, der Disposition der Parteien entzogenen, gesetzlichen Haftungsregelungen bestehen unbeschränkt und werden von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware/den Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Gelieferte Produkte gehen erst in das Eigentum unseres Vertragspartners über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns, einschließlich aller Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, erfüllt hat. Bei Schecks und Wechseln erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit der endgültigen Einlösung.
    2. Unser Vertragspartner hat uns von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Unser Vertragspartner hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz unseres Eigentums gegen Zugriffe Dritter entstehen.
    3. Kommt unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Besitz stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen, sobald wir den Rücktritt vom Vertrag ausgesprochen haben. Anfallende Transportkosten trägt unser Vertragspartner. Bei Pfändung sind wir zum unverzüglichen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und wir sind nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Ein Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen verrechnet. Ein Übererlös ist an unseren Vertragspartner auszukehren, verbleibende offene Forderungen sind fällig und unverzüglich zu zahlen.
  9. Urheberrecht
    1. Zeichnungen, Rechnungen, Muster, Werkzeuge und andere überlassene Unterlagen bleiben unser Eigentum und diese dürfen von unserem Vertragspartner nur zur Erfüllung unserer Vereinbarung genutzt werden. Entwürfe, Werkzeuge oder Vorrichtungen, die zur Erfüllung gefertigt und berechnet werden, gehen im Zeitpunkt der Herstellung in unser Eigentum über. Sie werden auf Gefahr des Vertragspartners verwahrt und sind auf Wunsch nach Abwicklung der Bestellung zurückzugeben.
  10. Erfüllungsort
    1. Erfüllungsort ist Northeim (unser Sitz). Gerichtsstand ist Northeim (Amtsgericht Northeim oder Landgericht Göttingen).
  11. Datenverarbeitung
    1. Unser Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO in Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist.

      Diese Zustimmung zur Datenverarbeitung und Speicherung kann unser Vertragspartner jederzeit widerrufen. Die Vertragsabwicklung muss ggf. angepasst und schriftlich fixiert werden.
  12. Sonstiges
    1. Jede Ergänzung oder Änderung dieses Vertrages oder einer Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
  13. Gerichtsstand
    1. Für das Vertragsverhältnis zwischen unserem Vertragspartner und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuellen Fassung. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht) sowie des Gesetzes über den Abschluss von Internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Ferner ist die Anwendung des Internationalen Privatrechtes, insbesondere hinsichtlich der Verweisungsregelungen, ausgeschlossen. Wir sind auch berechtigt, unseren Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
    2. Unser Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung ohne schriftliche Einwilligung von uns abzutreten. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt unberührt.
    3. Ist unser Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile – auch für Wechsel- und Scheckklagen – Northeim.

Version: 26. Juli 2021

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